| 1. | Name, Sitz und Zweck des Vereins |
| 1.1 |
Der Naturschutzverein Ruswil ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Ruswil. Es steht ihm frei, sich einem entsprechenden Dachverband anzuschliessen. |
| 1.2 |
Der Verein bezweckt die Erhaltung unseres Lebensraumes durch einen ganzheitlichen Naturschutz. Seine Aktivitäten sind primär auf Projekte innerhalb der Gemeinde Ruswil ausgerichtet. |
| 2. | Mitgliedschaft |
| 2.1 |
Mitglieder können alle am lokalen Naturschutz interessierten Personen sein. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. |
| 2.2 |
Es besteht nur eine Mitgliederkategorie. |
| 2.3 |
Ein Austritt aus dem Verein kann jeweils auf die Generalversammlung hin erfolgen. |
| 2.4 |
Mitglieder, welche den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden. |
| 3. | Organisation |
| 3.1 |
Die Organe des Vereins sind: a) die Generalversammlung; b) der Vorstand; c) die Rechnungsrevisoren. |
| 3.2 |
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist zuständig für folgende Geschäfte: - Genehmigung des Protokolls, des Jahresberichtes und des Kassaberichtes. - Wahl des Präsidenten/der Präsidentin, des übrigen Vorstandes und der Rechnungsrevisoren. - Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und Mitgliederanträge, wenn diese spätestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich ans Präsidium eingereicht wurden. |
| 3.3 |
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im Frühjahr statt. |
| 3.4 |
Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen, wenn der Vorstand es für nötig erachtet, oder wenn es von mindestens einem Fünftel der Mitglieder schriftlich verlangt wird. |
| 3.5 |
Zur Generalversammlung sind alle Mitglieder spätestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich einzuladen. |
| 3.6 |
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er konstituiert sich ausser dem Präsidium selber. |
| 3.7 |
Der Vorstand vertritt die Interessen des Vereins. Er hat folgende Aufgaben: - Organisation der Vereinstätigkeiten. - Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung. - Vollzug der Vereinsbeschlüsse. - Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich in die Kompetenz der Generalversammlung fallen. - Verwalten des Vereinsvermögens. |
| 3.8 |
Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich zu einer aktiven Mitarbeit und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben jedoch Anspruch auf Vergütung der notwendigen Auslagen. |
| 3.9 |
Die Rechnungsrevisoren, bestehend aus zwei Mitgliedern, prüfen die Jahresrechnung und erstellen der Generalversammlung schriftlich Bericht und Antrag. |
| 4. | Finanzen |
| 4.1 |
Jedes Mitglied entrichtet einen jährlichen Beitrag an die Vereinskasse. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Jahr des Eintritts in den Verein und endet mit dem Ende einer Mitgliedschaft. |
| 4.2 |
Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird jeweils an der Generalversammlung festgelegt. |
| 4.3 |
Diese Beiträge dienen zur Verfolgung der Vereinsziele. Zur Finanzierung grösserer Projekte können weitere Finanzierungsmittel beschafft werden. |
| 5. | Schlussbestimmungen |
| 5.1 |
Für Statutenänderungen, die Auflösung des Vereins oder dessen Vereinigung mit andern Organisationen ist die ordentliche Traktandierung und die Zustimmung von 2/3 der Generalversammlung erforderlich. |
| 5.2 |
Im Falle einer Auflösung wird das Vereinsvermögen zweckgebunden einer Nachfolge-Organisation oder einer entsprechenden behördlichen Institution der Gemeinde Ruswil übergeben. |